Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Erbringung von Speditionsdienstleistungen
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen Mertcan Transport GmbH und seinen Auftragnehmern über die Erbringung von Speditions- und Logistikdienstleistungen abgeschlossen werden.
1.2. Abweichende Regelungen von diesen AGB bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers bzw. Auftragnehmers.
2.1. Der Vertrag zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden kommt durch die schriftliche Bestätigung des Angebots oder durch die Annahme des Auftrags durch den Auftragnehmer zustande.
2.2. Mündliche Vereinbarungen sind nur dann verbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt werden.
3.1. Die Firma Mertcan Transport GmbH hat ein Zahlungsziel von 60 Werktagen, wobei Werktage nur Montag bis Freitag zählen.
3.2. Das Zahlungsziel beginnt mit dem Eingang der Rechnung und den Ablieferbelegen (beide Dokumente müssen eingegangen sein) beim Auftraggeber. Der Eingang beider Dokumente beim Auftraggeber ist Voraussetzung für den Beginn der Zahlungsfrist.
3.3. Zahlungen sind ohne Abzug innerhalb der festgelegten Frist von 60 Werktagen nach Eingang der Rechnung und der Ablieferbelege zu leisten.
3.4. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 2 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet.
4.1. Die Weitergabe von Frachtaufträgen an Subunternehmer durch den Auftraggeber ist nur mit ausdrücklicher vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers gestattet.
4.2. Der Auftragnehmer bleibt in jedem Fall verantwortlich für die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen, auch wenn diese durch Subunternehmer ausgeführt werden.
5.1. Alle Ablieferbelege (z. B. Empfangsbestätigungen, Lieferscheine) müssen innerhalb von 14 Tagen nach der Lieferung automatisch und ohne gesonderte Aufforderung an den Auftragnehmer übermittelt werden.
5.2. Wird die Frist von 14 Tagen überschritten, so wird eine Vertragsstrafe in Höhe von [Betrag oder Prozentsatz] für jede verspätet übermittelte Dokumentation fällig.
5.3. Die Vertragsstrafe ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt einer entsprechenden Rechnung des Auftragnehmers zu zahlen. Die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche bleibt vorbehalten.
6.1. Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die während des Transports durch den Auftragnehmer oder dessen Erfüllungsgehilfen verschuldet wurden und im Rahmen der gesetzlichen Haftungsvorschriften.
6.2. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die durch den Kunden nicht abgeschlossene oder unzureichende Transportversicherungen nicht abdecken.
7.1. Für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Gerichtsstand [Amtsgericht Arnsberg] vereinbart.
7.2. Es gilt ausschließlich das Recht von [DE], unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
8.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
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